Doppelmoral bei Medienmitteilungen
Im Fall des ehemaligen Armeechefs Roland Nef, kamen Informationen an die Öffentlichkeit über Eine Polizeianzeige gegen ihn wegen einer Nötigung gegen seiner Lebenspatnerin. Der SUOV gab öffentlich sein Vertrauen und Unterstützung gegenüber Nef bekannt und hielt noch daran, als dieser schon längst zurückgetreten war.
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Beim Kommandant dessen Soldaten auf einer Bootsfahrt verunglückten und fünf von ihnen ihr Leben verloren wurde gegen dieser eine Ermittlung unter anderem wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Der SUOV bestand auf die Unschuldsvermutung und der angeklagte Offizier durfte bis zu seiner späteren Verurteilung und unehrenhafte Entlassung aus der Armee im Vorstand Funktionen ausüben.
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Bei der Ermittlung wegen den Feuerwerksanschlägen auf dem Rütli und gegen deren Kommisionsmitglieder ging man anders vor.
SUOV-Info – die ergänzende Website zum Schweizerischen Unteroffiziersverband
Das SUOV-Logo dient lediglich zur Information der Leserschaft
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