Anonyme Briefe
Während vier Jahren blieb die Herkunft der Briefe ein Rätsel.
Nicht einmal der Bundesanwaltschaft, die im Rahmen einer anderer Untersuchung, gerne den Urheber befragt hätte, gelang es den Urheber zu ermitteln.
Nicht einmal der Bundesanwaltschaft, die im Rahmen einer anderer Untersuchung, gerne den Urheber befragt hätte, gelang es den Urheber zu ermitteln.
Anhand der Informationen im Brief, konnte nach den Urheber beträchtlich eingrenzen.
Es gab nicht mehr als zwanzig Personen, die den Wissensstand hatten um den Brief zu verfassen.
Es gab nicht mehr als zwanzig Personen, die den Wissensstand hatten um den Brief zu verfassen.
Im Jahr 2011 sandte ein Offizier, der auch vom Wettkampf Ausschluss betroffen war, ein Rundschreiben an alle Armeeangehörige aus seinem Bekanntenkreis. Er schickte eine Aufnahme von der anonymen Handschrift und bat seine Freunde es mit Handgeschriebene Korrespondenzen zu vergleichen. Tatsächlich wurden zwei Briefumschläge und eine Memo-Karte eingereicht von einem gleichen Absender, dessen Handschrift dem Anonymen schreiben sehr ähnlich sah:
Der Absender war ein Präsident eines kantonalen Unteroffiziersverbands.
Um das Risiko einer falschen Verdächtigung deutlich zu verringern, wurden die Schriftstücke zum Vergleich einer Graphologin übergeben, die weder die involvierte Personen noch die Umstände kannte.
Ein Gutachten wurde angefertigt.
Der Absender war ein Präsident eines kantonalen Unteroffiziersverbands.
Um das Risiko einer falschen Verdächtigung deutlich zu verringern, wurden die Schriftstücke zum Vergleich einer Graphologin übergeben, die weder die involvierte Personen noch die Umstände kannte.
Ein Gutachten wurde angefertigt.
Dieses Video erklärt die Befunde des Gutachtens
Der als Urheber verdächtigte ehemalige Präsident eines kantonalen Unteroffiziersverbands, beteuert seine Unschuld. Der Anwalt des Verdächtigten, Mario Bortoluzzi, drohte der Gutachterin und dem Offizier mit einer Zivilklage, für die Veröffentlichung der Befunde. Gemäss Rechtsanwalt Bortoluzzi, ist der “Graphologischer Vergleich” kein rechtmässiges Beweismittel.
Graphologischer Vergleich | |
File Size: | 202 kb |
File Type: |
Die Vorstandsmitglieder des schweizerischen und des betroffenen kantonalen Unteroffiziersverbands, weigern sich die vorliegende Beweise anzuerkennen. Sie stehen geschlossen hinter ihrem verdächtigen Mitglied.
SUOV-Info – die ergänzende Website zum Schweizerischen Unteroffiziersverband
Das SUOV-Logo dient lediglich zur Information der Leserschaft
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