Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen stellt Verfahren gegen Alfons Cadario ein
Es liegt der Verdacht nah, dass Alfons Cadario als Schaffhauser Ex-Politiker, nämlich ehemaliger Grossstadtrat und ehemaliger Kantonsrat der EVP, Einfluss und Kontakte in der Justiz hat.
Einstellungsverfügung vom 18.Oktober 2012 Seite 1 | |
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Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen einen Verdacht einer üblen Nachrede, obwohl eher ein Verleumdung vorliegt, da der Beschuldigte wahrscheinlich wusste, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprachen.
Einstellungsverfügung vom 18.Oktober 2012 Seite 2 | |
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Laut Staatsanwältin Monika Jehli soll Alfons Cadario bei einem Verhör der Schaffhauser Stadtpolizei am 11.April 2012, soll Alfons Cadario zugegeben haben, das E-Mail mit den falschen Anschuldigungen an Peter Hitz verfasst zu haben.
Zudem soll Cadario gemäss Staatsanwaltschaft die Person, die er jahrelang benachteiligt hat ein nicht einmal kennen.
Zudem soll Cadario gemäss Staatsanwaltschaft die Person, die er jahrelang benachteiligt hat ein nicht einmal kennen.
Einstellungsverfügung vom 18. Oktober 2012 Seite 3 | |
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Staatsanwältin Jehli wollte bereits am 13.Juni 2012 das Verfahren gegen Alfons Cadario mit den gleichen Argumenten einstellen. Anderseits wurde eine Anzeige von Cadario gegen den Kläger, der schon im am16. April 2012 eingeleitet wurde wegen "Missbrauchs einer Fernmeldeanlage", wurde erst am 6. Februar 2013 eingestellt.
Obwohl die Bedingung der "Häufigkeit" für den Tatbestand von Anfang an, nicht erfüllt war.
Obwohl die Bedingung der "Häufigkeit" für den Tatbestand von Anfang an, nicht erfüllt war.
Vor der schweizerischen Justiz sind nicht alle gleich und es haben nicht alle das gleiche rechtliche Gehör.
Staatsanwältin Monika Jehli
Am 24.Oktober 2011 wurde eine Beschwerde an das Obergericht des Kantons Schaffhausen verfasst, mit der Begründung, es sei nicht entscheidend, wer die üble Nachrede auf der Homepage des VBUOV (Verbandes Bernischer Unteroffiziersvereine) veröffentlicht, hat sondern, wer es erst in Umlauf gebracht hat.
Das e-mail von Herrn Cadario an Herr Hitz erfüllt schon den Tatbestand einer üblen Nachrede, wenn nicht gleich eine Verleumdung.
Am 3. Dezember tätigte sich Staatsanwältin Jehli die Aufgabe eines amtlichen Verteidigers für Alfons Cadario und beantragte die Abweisung der Beschwerde.
Das Obergericht des Kantons Schaffhausen wies die Beschwerde am 29. Januar 1013 ab, mit der Begründung, in der Anzeige bei der Polizei werde nicht spezifisch auf das e-mail an Peter Hitz eingegangen.
In anderen Worten: Die Anzeige bei der Polizei hätte in Form eines Rechtsbegehren eines Anwalts verfasst werden müssen, die jede mögliche Eventualität abdeckt.
Das e-mail von Herrn Cadario an Herr Hitz erfüllt schon den Tatbestand einer üblen Nachrede, wenn nicht gleich eine Verleumdung.
Am 3. Dezember tätigte sich Staatsanwältin Jehli die Aufgabe eines amtlichen Verteidigers für Alfons Cadario und beantragte die Abweisung der Beschwerde.
Das Obergericht des Kantons Schaffhausen wies die Beschwerde am 29. Januar 1013 ab, mit der Begründung, in der Anzeige bei der Polizei werde nicht spezifisch auf das e-mail an Peter Hitz eingegangen.
In anderen Worten: Die Anzeige bei der Polizei hätte in Form eines Rechtsbegehren eines Anwalts verfasst werden müssen, die jede mögliche Eventualität abdeckt.
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